Informationen für den Verbraucher

Was ist das ADCERT-Datenschutzsiegel und wie ist es aufgebaut?

ADCERT Datenschutz-Siegel

Das ADCERT-Datenschutzsiegel zeigt dem Verbraucher auf, dass ein Unternehmen einen bestimmten Datenverarbeitungsprozess durch eine unabhängige Instanz hat überprüfen und bewerten lassen. Mit dem Siegel wird bestätigt, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die angemessenen Datensicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Kritikalität der Daten eingehalten werden. Den entsprechenden Kurzbericht über die verliehenen ADCERT-Datenschutzsiegel können Sie bei uns abrufen. Das Siegel ist zeitlich befristet, so dass nach Ablauf von zwei Jahren eine Re-Zertifizierung erfolgen muss.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Geprüft wird Datenverarbeitung durch eine neutrale Instanz.
  • Das geprüfte Unternehmen zeigt, dass es die Datenschutzbestimmungen einhält und über ein entsprechendes Datenschutzmanagement verfügt.
  • Klare Trennung zwischen Prüfung und Beratung, da die ADCERT Privacy Audit GmbH ausschließlich eine Überprüfung von Datenverarbeitungsvorgängen nach anerkannten Kriterien und keine Beratung vornimmt. Auch Auditoren müssen wählen, ob sie für ein Unternehmen beratend oder prüfend tätig sein wollen.
  • Veröffentlichter Kriterien-Katalog

Wir prüfen Unternehmen auf Datenschutz und Datensicherheit.

Das Prüfverfahren der ADCERT ist zweistufig aufgebaut. Prüfer aus den Bereichen Recht und Datensicherheit prüfen anhand eines anerkannten Kriterienkataloges, ob in dem konkreten Verfahren die einschlägigen Anforderungen umgesetzt werden und ein entsprechendes Datenschutzmanagement im Unternehmen etabliert ist. Im Anschluss daran erfolgt noch eine Plausibilitäts- und Wirksamkeitskontrolle durch von ADCERT akkreditierten Auditoren. Erst im Anschluss wird das ADCERT-Datenschutzsiegel verliehen. So ist sichergestellt, dass eine gleichmäßige Handhabung der Kriterien erfolgt und eine verlässliche Aussage über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen getroffen werden kann.

Bereits verliehene Datenschutzsiegel

Die ADCERT hat bereits Prüfverfahren erfolgreich abschließen und Datenschutzsiegel verleihen können. Einzelheiten zur Gültigkeit der Siegel, zum Prüfgegebenstand und zur Bewertung finden Sie nachfolgend:

2016

ADCERT Datenschutzsiegel für Nexellent verliehen.
Antragsteller: Deutsche Post AG

2017

ADCERT Datenschutzsiegel für Nexellent 3.0 verliehen
Antragsteller: Deutsche Post AG

Das Nexellent-Verfahren der Deutschen Post AG wurde einem Vollaudit unterzogen. Im Rahmen des Vollaudits wurde dem Antragsteller Deutsche Post AG vom Auditor für Recht und Technik attestiert, das ein ausreichend wirksames Datenschutzmanagementsystem für das Markierungsverfahren von NEXELLENT 3.0 implementiert wurde, welches insbesondere die Vorgaben aus dem EU-Datenschutzrecht erfüllt. Das erteilte ADCERT Datenschutzsiegel ist für zwei Jahre bis zum 24. August 2019 gültig.

2019

ADCERT Datenschutzsiegel für Nexellent 4.0 verliehen

Das Nexellent-Verfahren der Deutschen Post AG wurde erneut auditiert. Im Rahmen des Audits wurde dem Antragsteller Deutsche Post AG vom Auditor für Recht und Technik attestiert, das ein ausreichend wirksames Datenschutzmanagementsystem für das Markierungsverfahren von NEXELLENT 4.0 implementiert wurde, welches insbesondere die Vorgaben aus dem EU-Datenschutzrecht erfüllt. Das erteilte ADCERT Datenschutzsiegel ist für zwei Jahre bis zum 24. August 2021 gültig.